Baubeginn/ Baustelleneinrichtung/ Ver- u. Entsorgung

Die Einzelleistung bzw. Vorbedingungen:

  • Einmessung des Baukörpers nach den genehmigten Lageplänen
  • eine ausreichende Bauzufahrt für die üblichen Transportfahrzeuge und die Baufreiheit auf der Baustelle
  • Lagermöglichkeiten für Material
  • Baustromanschluss mind. 35 KW und Bauwasser ¾ Zoll-Anschluss in maximal 20m Entfernung


sind vom Bauherrn zu sichern. Sie können auch vom Baubetrieb als Zusatzleistung übernommen werden.
Im Festpreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Trinkwasserleitung im Haus ab Übergabepunkt am Zähler
  • Abwasserleitung bis 1m außer Haus
  • Gasleitung im Haus ab Gaseinführung
  • Die Elektroinstallation beginnt an der Zählerplatte als Übergabestelle
  • Telefonanschluss im HAR

Die Herstellung der Wand- und Bodendurchführung und das fachgerechte Schließen für alle Leitungen außer der Abwasserleitung sind nicht Bestandteil des Angebotes (Medienträger).
Wenn es vom Bauherrn gewünscht wird, ist der Baubetrieb bereit die weiteren Anschlussleitungen zu übernehmen, nachdem die örtlichen Begebenheiten abgeklärt sind und die zu erbringenden Leistungen in einem Angebot kalkuliert oder pauschal vereinbart sind.