Erdarbeiten/ Gründungsarbeiten

Voraussetzung: Das Grundstück hat normal gewachsenen, tragfähigen Boden (gem. DIN 18300, Bodenklasse 3-5, Bodenpressung 150kN/qm), ohne Grund- und Schichtenwasser. Die Planung geht von einem Massenausgleich innerhalb der Baustelle aus (kein An- oder Abtransport von Füllboden, Mutterboden verbleibt auf der Baustel-le).

Das Grundstück wird im Regelfall (keine beauftragten Außenanlagen) als Rohplanum, nach Abschluss des Hochbaus übergeben. Die Gestaltung der Außenanlage ist nicht Bestandteil.
Im Bereich des Baukörpers wird der Mutterboden (ca. 20cm) abgetragen und seitlich gelagert. Entsprechend der Statik wird entweder eine Stahlbetonbodenplatte mit Frostschürze eingebaut oder frostfrei gegründet. Für Häuser mit Teil- oder Vollkeller gilt die extra Baubeschreibung „Wirtschaftskeller“.